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UNFALL- UND SCHADENMELDUNG

 

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise, so dass wir Ihnen den bestmöglichen Service und entsprechende Hilfe bieten können: 

SCHULDANERKENNUNG

Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung. Da dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. 

ERSATZFAHRZEUGE

Mietwagen werden im Kaskoschadenfall nicht von der Versicherung bezahlt.

WAHL DER REPARATURWERKSTATT

Sollten Sie zu Schaden kommen, ist es Ihnen nicht erlaubt, Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturen in Auftrag zu geben. Sämtliche Reparaturen werden durch Erne& Kalt AG in den Fachbetrieben an den Standorten Brugg und Döttingen ausgeführt.

SCHÄDEN IM AUSLAND

Unterschreiben Sie kein Dokument in fremder Sprache und eine Schuldanerkennung. Als einzige Ausnahme gilt das europäische Unfallprotokoll, da im Ausland bei fremdverursachten Schäden die Mietwagenkosten oft nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. 

Bei kurzen Aufenthalten im Ausland und bei fahrtüchtigen Mietautos, wird Erne & Kalt AG die Reparatur in den Fachbetrieben ausführen. Kann eine Weiterfahrt im Ausland ohne Risiko nicht ausgeschlossen werden, organisiert Erne & Kals AG ndas Abschleppen in eine nächstgelegene Werkstatt oder an die Standorte in Brugg und Döttingen.

KONTAKT

Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich über jedes Ereignis

Mo. – Fr. 8 –18 Uhr, Fr. 8 –17 Uhr
Sa            10.00 - 14.00 Uhr
Telefon: 0041 56 268 80 90 
E-Mail: doettingen@erne-kalt.ch